Bundesgerichtshof: Pflegedienstvertrag darf fristlos gekündigt werden
Ein Pflegebedürftiger kann den Vertrag mit einem Pflegedienst jederzeit fristlos kündigen – auch wenn er allein das Vertrauen in dessen Tätigkeit verloren hat.
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Ein Pflegebedürftiger kann den Vertrag mit einem Pflegedienst jederzeit fristlos kündigen – auch wenn er allein das Vertrauen in dessen Tätigkeit verloren hat.