MÜSSEN KINDER DIE PFLEGEHEIMKOSTEN IHRER ELTERN BEZAHLEN?
https://www.ad-infinitum.online/branchenverzeichnis/722/kanzlei-fuer-seniorenrecht-und-erbrecht Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die Rechtsfrage geklärt, inwieweit ein Kind aus seinem Einkommen oder Vermögen Elternunterhalt schuldet und konkret die Pflegeheimkosten der Mutter dem Sozialamt zu erstatten hat.