Rücktritt vom Erbvertrag?
Damit ein Rücktritt vom Erbvertrag wegen Verfehlungen des Vertragspartners wirksam ist, müssen Verfehlungen in der Art nachgewiesen werden, die auch die Entziehung des Pflichtteils rechtfertigen würden.
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Damit ein Rücktritt vom Erbvertrag wegen Verfehlungen des Vertragspartners wirksam ist, müssen Verfehlungen in der Art nachgewiesen werden, die auch die Entziehung des Pflichtteils rechtfertigen würden.