Schweigen des Betroffenen in OWi-Verfahren
Ebenso wie in Strafverfahren steht es einem Betroffenen auch in Bußgeldverfahren frei, sich zur Sache zu äußern oder nicht.
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Ebenso wie in Strafverfahren steht es einem Betroffenen auch in Bußgeldverfahren frei, sich zur Sache zu äußern oder nicht.