Handelsplattform cryptolicht.com: BaFinermittelt gegen die Smarteek Sp. Z.o.o.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Smarteek Sp. Z.o.o., Polen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt … Read More