Unpünktliche Mietzahlung als Kündigungsgrund bei Zahlung durch das Jobcenter?
Der BGH hat entschieden, dass in dem Fall, in dem das Jobcenter die Miete zu spät zahlt, dieses Verschulden grundsätzlich nicht dem Mieter zuzurechnen ist.
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Der BGH hat entschieden, dass in dem Fall, in dem das Jobcenter die Miete zu spät zahlt, dieses Verschulden grundsätzlich nicht dem Mieter zuzurechnen ist.