Unterhaltsvorschuss ohne Angabe des Vaters?
Weigert sich eine Mutter, den möglichen Vater anzugeben, dann hat sie keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für das Kind. So hat das OVG Koblenz entschieden.
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Weigert sich eine Mutter, den möglichen Vater anzugeben, dann hat sie keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für das Kind. So hat das OVG Koblenz entschieden.