UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Der UTR e.V. steht für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft
Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“. Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert nehmen.
Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.
Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.
Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.
Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online willkommen.
Auf ein persönliches Wort…..
Das UTR |Uwelt|Technik|Recht| e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror ruft alle Bürger auf, die Werbung gegen Gewalt, Terror und Fremdenhass und für mehr soziale Gerechtigkeit zu unterstützen!
„Auch die finanzielle Unterstützung gehört dazu“, erklärt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. „Hier geht es nicht darum, durch eine Zuwendung Steuern zu sparen oder eine individuelle Gegenleistung zu erhalten, sondern das politische und gesellschaftliche Wirken für das Gemeinwohl zu unterstützen. Denn der Ruf nach staatlichem Handeln und der Gedanke, mehr Staat sei das beste Mittel um uns vor Gewalt, Terror und sozialer Ungerechtigkeit zu schützen, hat sich mittlerweile als große Illusion erwiesen.“
Ad-infinitum und die Bevölkerung 60+
Die Bevölkerung wird immer älter. Der Anteil der über 60 Jährigen an der Bevölkerung in Deutschland wird sich in den nächsten Jahren von 26,3 % (2010) über 30,5 % (2020) auf 36,2 % (2030) erhöhen. Bis 2060 werden die über 60 Jährigen fast 40 % der Bevölkerung in Deutschland ausmachen.
Es kommt hinzu, dass Senioren in unserer Gesellschaft eine Gruppe sind, die im besonderen Maße gefährdet ist in Armut zu verfallen. Dies gilt speziell für Alleinlebende die über 65 Jahre alt sind. Für sie besteht eine Armutsgefährdungsquote von 24,7 %. Dagegen besteht für die Gesamtbevölkerung lediglich eine Armutsgefährdungsquote von 16,1 %.
Daher wurde von dem UTR e. V. „ad-infinitum“ mit dem Zweck der Förderung des Seniorenschutzes insbesondere auch unter Beachtung der demographischen und gesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland in das Leben gerufen.
Der Zweck der Initiative ist es:
- Die Erfahrung der Senioren zu nutzen
- Potenziale der Senioren zu nutzen
- Demographische Entwicklung nicht außer Acht zu lassen
- Konzepte zu entwickeln wie dieser demographischen Entwicklung in den Unternehmen unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Gesichtspunkten Rechnung getragen werden kann.
- Die gesellschaftliche Anerkennungskultur von Erfahrung und Wissen stärker auszuprägen.
- Wissenstransfer sicher zu stellen und Synergien zu nutzen
- Ein Wertesystem für Senioren zu entwickeln, das sowohl Erfahrungswissen honoriert als auch Raum lässt für innovative, unkonventionelle Ideen.
- Rahmenbedingungen schaffen die Senioren als wachsende Konsumentengruppe zielgerichteter wahrnehmen.
„ad-infinitum“ hat es sich zur Aufgabe gemacht Senioren zum einen zu beraten und aufzuklären und sie zum anderen bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützten. Gleichzeitig möchten wir Senioren vor unberechtigten Ansprüchen sowie vor ihren Interessen zuwiderlaufenden Handlungen und Maßnahmen schützen.
Anlegerschutz
Kapitalvernichtung durch miese Anlageberatung, zweifelhafte Produkte und Anlagebetrug. In letzter Zeit haben bei dem UTR e.V und dem ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung die Beschwerden über schlechte Anlageberatung, miese Finanzprodukte und Internet Finanzbetrug wie zum Beispiel über Online-Trading-Plattfomen, stark zugenommen-
Das Ausmaß dieser Geldvernichtung bleibt einer breiten Öffentlichkeit oft verborgen, da die Medien meist nur über die großen und spektakulären Betrugsfälle berichten. Zusätzlich sorgt die Politik historisch niedriger Zinsen für hohe Verluste bei den Sparern und Kapitalanlegern! In Zeiten der Null-Zins-Politik sind die Menschen oft bereit auch an Dinge zu glauben die eigentlich zu gut klingen um wahr zu sein. Die drei Hauptargumente der Anlageberater sind genau so alt wie wirkungsvoll: hohe Rendite, null Risiko, Steuervorteile.
Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlage auch Personen und Unternehmen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger den eigenen Gewinn zu maximieren.
Die Zahl der Schadensfälle auf dem deutschen Kapitalmarkt nimmt ständig zu. Ganze Heerscharen betroffener Anleger, die oft von Online Handelsplattformen getäuscht wurden, sind Opfer dieser katastrophalen Situation.
In letzter Zeit wird verstärkt die Fokussierung auf die Zielgruppe Senioren verzeichnet.
Die Vorreiter waren hier die Geldinstitute, die gezielt ihre ältere Kundschaft zum Kauf von Lehmanpapieren oder zur Beteiligung an Schiffs- und Medienfonds gedrängt haben. Von der Finanzbranche ist es besonders schäbig ihre Vertriebsstrategie für ungeeignete Produkte gezielt auf die Gruppe der Senioren auszurichten, empört sich Horst Roosen vom ESK. Hier wird offensichtlich in voller Absicht das vernichtet was in einem ganzen Arbeitsleben mühsam und unter teilweise erheblichem Konsumverzicht angespart wurde. Es kann nicht sein, dass sich hier die einen die Taschen voll stopfen und die anderen staatliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Die massenweise Geldvernichtung ist auch dem Umstand geschuldet, dass unsere Regierung das gesetzliche Rentensystem zur Armutsfalle gemacht hat, sagt Roosen. Statt das staatliche Rentensystem zu stärken und leistungsorientierte Renten die tatsächlich einen sorgenfreien Lebensabend ermöglichen zu garantieren, wurde das Rentensystem systematisch geschwächt und schlecht geredet. Die private Vorsorge wurde das Maß aller Dinge und die Finanzvertriebe verdienen damit Geld ohne Ende.
Seien Sie vorsichtig, der Finanzmarkt ist ein Haifischbecken.
Ihr Geld kann ganz schnell weg sein.
Die Anleger stellen sich dann die Frage: „Wo steckt das Geld? Wo ist das Geld geblieben? Wer hat das Geld jetzt? Was ist mit dem Geld geschehen? Taucht es irgendwann wieder auf? Ist ein Wunder geschehen? Hat es sich in Luft aufgelöst?“ Nein, es hängt mit dem impliziten und expliziten Wert des Geldes zusammen wodurch für die Anleger die Wahrnehmung meist vernebelt wird. Das nutz die Finanzbranche gnadenlos beim Verkauf ihrer Anlageprodukte zu Lasten der Anleger aus.
Ein Teil Ihres verlorenen Vermögens haben beim Vertragsschluss die Verkäufer der Anlage erhalten, die Banken, Anwälte, auch der Staat über die Steuern. In nicht wenigen Fällen haben auch die Hersteller teuerster Sportwagen, Edelrestaurants. Juweliere oder auch Immobilienhändler davon profitiert. Der Löwenanteil Ihres Geldes landet oft aber in den Geldwaschmaschinen der Initiatoren der Anlage.
Sie haben zwar sauberes Geld einbezahlt, aber durch ungesetzliche Machenschaften der Finanzinvestoren ist es zu schmutzigem Geld geworden.
Um dieses schmutzige Geld nun wieder gefahrlos in den legalen Wirtschaftskreislauf einführen zu können, muss es in die Waschmaschine. Geldwäsche nennt man das. Die Herkunft des Geldes wird dann durch vielfältige Transaktionen unter Einschaltung von Briefkastenfirmen, Treuhändern, Offshore-Konten, Steueroasen und falschen Identitäten verschleiert.
Das Geld um welches man Sie als Anleger betrogen hat, findet sich dann nach einiger Zeit auf dem Bankkonto irgendeines seriösen Deutschen Unternehmens oder eines „erfolgreichen“ Geschäftsmanns wieder. Das muss so nicht sein, passiert aber in vielen Fällen genau so.
Dem Anleger, der sein Geld verloren hat, kann es aber durchaus blühen, dass er vom Insolvenzverwalter mit Nachforderungen oder mit Rückzahlungsaufforderungen eventuell erhaltener Ausschüttungen konfrontiert wird. Unter bestimmten Konstellationen meldet sich eventuell auch das Finanzamt und macht Forderungen geltend.
Die gute Nachricht ist jedoch, dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben. Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen.
Der UTR e.V. kooperiert mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung um geschädigten Kapitalanlegern aus Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein bei der Wiederbeschaffung verlorener Gelder beizustehen.
Durch Bündelung von Interessen und der Recherche der Hintergründe, kann die Ausgangsposition betroffener Anleger gegenüber meist übermächtigen Gegnern wie Banken und Versicherungen wesentlich gestärkt werden und diesen in ihrem Kampf zum Erfolg verhelfen.
Cybertrading – Kryptowährungstransaktionen – Anlegerschutz – Wiedererlangung investierter Gelder.
Der Betrug mit Cybertrading-Webseiten (Online-Trading-Plattformen) hat mittlerweile in Europa ein enormes Ausmass angenommen. Umgangssprachlich wird dieser Betrug auch als Investment-Scam oder Broker-Scam bezeichnet.
Unzählige Kleinanleger und Konsumenten werden Opfer der betrügerischen Machenschaften einer Handvoll Cyberbetrüger, die einen Schaden von schätzungsweise mehreren Milliarden Euro jährlich verursachen.
Strafrechtliche Schritte
- Wir empfehlen Geschädigten die sofortige Einleitung strafrechtlicher Schritte durch Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei oder bei derStaatsanwaltschaft.
Hype um Kryptowerte BaFin warnt Verbraucher vor Risiken bei Investments
Die BaFin nimmt die Kursentwicklung auf den Märkten für Kryptowerte zum Anlass, Verbraucherinnen und Verbraucher erneut vor den Risiken solcher Investments zu warnen.
Sie sollten sich nicht von den in der jüngeren Vergangenheit zu verzeichnenden Preisanstiegen bekannter Kryptowährungen wie etwa Bitcoin, Ether, XRP, Bitcoin Cash und Litecoin blenden lassen. Die BaFin warnt nicht nur vor den Risiken beim direkten Erwerb von Kryptowerten. Riskant sind auch derivative Finanzinstrumente wie finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) und Zertifikate, die den Kursverlauf von Kryptowerten abbilden (siehe BaFinJournal September 2020).
Bei allen diesen Anlagen können Verbraucherinnen und Verbraucher erhebliche Kapitalverluste erleiden. Auch ein Totalverlust ist möglich. Aus der hohen Volatilität und möglichen Illiquidität von Kryptowerten entstehen Risiken, die sie bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen müssen.
Bereits in der Vergangenheit haben die BaFin und andere Aufsichtsbehörden vor den Risiken vonKryptowährungen und auch Initial Coin Offerings (ICOs) gewarnt.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betrügerische Vorgehensweise
Sie haben Geld verloren oder fühlen sich falsch beraten? Sie haben die Möglichkeit, gegen Banken, Versicherungen und Co vorzugehen.
Haftung der Empfängerbanken
In bisher vergleichbaren Fällen gehen die ESK-Rechtsanwälte gegen die Empfängerbanken der Einzahlungen vor, die offensichtlich ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.
Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Cyberbetrüger in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Summen überschritten haben.
Einzahlungen über Kryptowährungsbörsen
Uns ist aufgefallen, dass seit geraumer Zeit die Einzahlungen jedoch nicht mehr nur über Banken, sondern auch über Kryptowährungsbörsen (Crypto-Exchanges), wie etwa BITSTAMP, JUBITER, BITPANDA, KRIPTOMAT, geflossen sind. Zuerst wurde ein sogenanntes Wallet (Konto), meist über Mithilfe der Callcenter-Mitarbeiter, bei einer Kryptowährungsbörse eröffnet. Anschliessend haben die Opfer ihre Gelder auf den Konten der Kryptowährungsbörsen überwiesen und wurden diese Gelder in Kryptowährungen getauscht, üblicherweise in Bitcoin. Danach wurden die getauschten Bitcoins auf das Wallet der Betrüger transferiert. Bedauerlicherweise ist es auf diesem Weg äusserst schwierig, die Cyberbetrüger auszuforschen und die Kryptowährungsbörse zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen.
- Aus diesem Grund bieten die ESK Anwälte nunmehr auch mit externen Partner Nachforschungen bei Kryptowährungstransaktionen an. Die Rückverfolgung und Identifizierung der erforderlichen elektronischen und digitalen Daten, erfordert unbedingt die Unterstützung eines spezialisierten Forensikunternehmens.
Die ESK Vertragsanwälte bieten Ihnen die bestmögliche Beratung sowie Vertretung in Anlegerschutzverfahren an.
Sie führen aktuell in Deutschland Muster-Gerichtsprozesse gegen Empfängerbanken und Trader. Diese ESK Vertragsanwälte sind Vorreiter im Bereich Blockchain und Fintech sowie Experten im Kapitalmarktrecht und bieten Ihnen ganzheitliche Beratung dazu an.
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
- Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
- Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
https://expressinkasso.wordpress.com
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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